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Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß §48b Abs.1 Satz 1 des Einkommensteuergesetztes (EStG) gültig bis zum 28.08.2024
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Nachweis zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen und/oder Gebäudereinigungsleistungen gültig bis zum 30.09.2021
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